Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen Bilddatenbank

Lizenzbedingungen für Lizenznehmer der Bilddatenbank der Zeller Land Tourismus GmbH

Die Zeller Land Tourismus GmbH erwirbt Rechte von Fotografen an Bild- und Filmmaterial, um es zur Erfüllung ihrer Aufgabe der touristischen Vermarktung bereitzuhalten und kostenlos an private oder gewerbliche Endnutzer zu diesem Zwecke weiterzugeben. Bei dem Fotografen und Urheber der Bilder kann es sich um einen professionellen Fotografen, einen Amateur oder Teilnehmer eines Wettbewerbes in dem Bereich Fotografie handeln. Die nachfolgenden Lizenzbedingungen gelten zwischen der Zeller Land Tourismus GmbH und dem Endnutzer von Lizenzmaterial.

Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
Mit der Erlaubnis zur Nutzung von Material der Bilddatenbank erkennt der Endnutzer die nachfolgenden Lizenzbedingungen mit dem Download des jeweiligen Bildes an. Als Lizenzmaterial gelten Bilder, Film- oder Videomaterial, Audioprodukte, visuelle Darstellungen, die mit optischen, elektronischen, digitalen oder anderen Mitteln gemacht werden, einschließlich Negative, Dias, Filmabdrücke, Ausdrucke, originale digitale Dateien oder jedes andere Produkt, das durch Urheberrecht geschützt ist und das einer Lizenz der Zeller Land Tourismus GmbH an den Lizenznehmer laut Bedingungen dieses Vertrags unterliegt. Durch diese Lizenzvereinbarung geregelt werden soll jede Art der Nutzung und Vervielfältigung, das bedeutet jede Form von Kopie oder Veröffentlichung des gesamten Lizenzmaterials oder von Teilen davon, über welches Medium und mit welchen Mitteln auch immer, das Verformen, Verändern, Zuschneiden oder Bearbeiten des Lizenzmaterials oder von Teilen desselben sowie die Erstellung abgeleiteter Werke aus dem Lizenzmaterial oder die Erstellung von Werken, die das Lizenzmaterial enthalten.

Gewährte Rechte und Einschränkungen
Die Einräumung von Nutzungsrechten am Bildmaterial erfolgt kostenfrei, jedoch unter bestimmten und unbedingt einzuhaltenden Bedingungen. Eine Nutzung, die nicht den folgenden Bestimmungen entspricht, erfolgt unrechtmäßig und kann vom Rechteinhaber verfolgt werden, namentlich im Wege von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen sowie ggf. mit der Folge der Erstattungspflicht von Abmahnkosten.

Zweck
Die Verwendung wird nur gestattet zu Zwecken der Werbung und Public-Relations-Arbeit für das Zeller Land bzw. die Verbandsgemeinde Zell, soweit die den nachfolgenden Vorgaben entspricht. Eine honorarfreie Verwendung der Bilder ist nur zulässig für:

- Die Gestaltung touristischer Angebote in oder in Bezug auf die Verbandsgemeinde Zell sowie sonstiger werblicher Veröffentlichungen durch in- und ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros, Fluggesellschaften, Bahn und Busunternehmen, Schifffahrtsgesellschaften, Hotels, Incoming-Büros und ähnliche Unternehmen.

- Die Gestaltung publizistischer Beiträge in Zeitungen, Zeitschriften, Illustrierten und Broschüren (Grundsatz: touristisch informativer und im weitesten Sinne werblicher Charakter des bildbegleitenden Textes).

- Die werbliche Unterstützung von Tagungen, Kongressen, Messen und Ausstellungen einschließlich der Werbung zum Besuch von kulturellen Einrichtungen und deren Veranstaltungen (z. B. Kunstausstellungen, Theater, Konzert und Sportveranstaltungen) sowie der traditionellen Saisonaktivitäten (z. B. Weinfeste usw.).

Arten der erlaubten Nutzung
Für die oben genannten erlaubten Nutzungszwecke gewährt die Zeller Land Tourismus GmbH dem Lizenznehmer ein nicht exklusives, nicht in Unterlizenz zu vergebendes und nicht übertragbares weltweites Recht zur Nutzung und Vervielfältigung des zum Download angebotenen Lizenzmaterials, jedoch nur im in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegten Umfang. Dieses Recht kann von Auftragnehmern des Lizenznehmers zur Anfertigung des Endprodukts des Lizenznehmers (z.B. Agenturen des Lizenznehmers) ausgeübt werden, vorausgesetzt, dass sich der jeweilige Auftragnehmer zur Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags verpflichtet.

Der Lizenznehmer darf das Lizenzmaterial in allen Produktionsprozessen (Internetauftritt, Social Media, Plakate, Broschüren etc.) verwenden, welche für die in den Rechten und Einschränkungen angegebene, beabsichtigte Verwendung erforderlich sind, einschließlich der vorstehend definierten. Der Lizenznehmer ist berechtigt, das Eigentum am Endprodukt des Lizenznehmers als Teil eines beliebigen Verteilungsprozesses zu übertragen, so wie dies möglicherweise für die beabsichtigte Verwendung erforderlich und angemessen sein kann, die in den Rechten und Einschränkungen angegeben ist, jedoch ausschließlich als Teil des in den Rechten und Einschränkungen angegebenen Verteilungsprozesses. Diese Vereinbarung gewährt dem Lizenznehmer hingegen nicht das Recht, Nutzungs- oder Eigentumsrechte am Lizenzmaterial als eigenständige Rechte zu übertragen.

Redaktionell genutztes Lizenzmaterial darf unter der Maßgabe zugeschnitten oder sonst zur Verbesserung der technischen Qualität bearbeitet werden, dass die redaktionelle Integrität des Lizenzmaterials nicht beeinträchtigt wird; jede sonstige Bearbeitung ist unter allen Umständen untersagt.

Ausschluss
Soweit in den Rechten und Einschränkungen oder in einer separaten Lizenzvereinbarung nicht zusätzliche Rechte vereinbart werden, erstreckt sich die zulässige Nutzung des Lizenzmaterials nicht auf rein kommerzielle Zwecke, Marketing- oder Werbezwecke oder den Verkauf von Waren, die nicht geeignet sind, den Tourismusstandort der Verbandsgemeinde Zell zu fördern.

Ausgeschlossen von der honorarfreien Nutzung sind:
- Jede nicht ausdrücklich zuvor genannte Art der Verwendung, insbesondere wenn das Lizenzmaterial primär die Basis für eine eigene wirtschaftliche Gewinnerzielung des Endnutzer. Dies ist insbesondere der Fall bei Postkarten, Reiseführern, Kalendern, Bildbänden, Postern, Plakaten (ausgenommen touristische Werbeplakate) und ähnlichen Objekten sowie im Bereich Social Media und Online-Werbung.
- Die gestalterische Unterstützung von Waren oder Dienstleistungspräsentationen außerhalb der Touristikbranche, soweit diese das Bildmaterial ausschließlich zur Unterstützung ihrer Absatzinteressen nutzen wollen (z. B. als Hintergrundmotiv für eine Warenpräsentation).
- Eine Nutzung in pornografischer, diffamierender oder anderweitig rechtswidriger Weise, weder direkt noch implizit oder in Kombination mit anderen Materialien oder Inhalten. Außerdem ist der Lizenznehmer zur Einhaltung aller geltenden rechtlichen Vorschriften und/oder brancheninternen Regelungen verpflichtet.
- Die Einbindung in ein Logo, ein Unternehmenskennzeichen, eine eingetragene Marke oder eine Dienstmarke ohne die vorherige schriftliche Einwilligung des Urhebers.
Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des Urhebers und ggf. die Zahlung einer zusätzlichen Lizenzgebühr an den Urheber darf das Lizenzmaterial nicht verändert, umgestaltet oder zweckentfremdet werden.
Im Falle der o.g. rein kommerziellen Nutzung ohne Tourismusbezug ist die Verwendung des Lizenzmaterials nach diesem Lizenzvertrag nicht gestattet und somit kostenpflichtig. Die erforderlichen Nutzungsrechte können bei dem jeweiligen Urheber eingeholt werden.

Urhebernennung, Urheberrechtsvermerk bzw. Quellenangabe
Der Urheber des Lizenzmaterials (Fotograf) wird im unmittelbaren Zusammenhang des Downloadangebots des Lizenzangebotes genannt, jedoch in der Regel nicht auf jedem einzelnen Bild oder sonstigen Bestandteil des Lizenzmaterials.

Bei Veröffentlichung der Bilder besteht nach dem Urheberrechtsgesetz die Verpflichtung, den Urheberrechtsvermerk bzw. die Quellenangabe zu nennen. Dies muss in unmittelbarer Nähe der Abbildung erfolgen. Sofern die Quellenangabe bzw. der Urheberrechtsvermerk bereits auf dem Lizenzmaterial oder in der entsprechenden Dateiangebracht ist, darf dieser nicht verändert oder entfernt werden und muss bei der Verwendung des Lizenzmaterials sichtbar sein. Dies schließt das Verbot der Dekompilierung der Bilddatei zum Zwecke der Entfernung der Angabe mit ein. Sollte der Urheberrechtsvermerk bzw. die Quellenangabe nicht erfolgen, entfällt eine unter Umständen zuvor erteilte Erlaubnis zur Nutzung
des Lizenzmaterials.

Der Lizenznehmer darf weder ausdrücklich noch implizit falsche Angaben machen, dass er und nicht der Urheber der ursprüngliche Schöpfer seiner visuellen Arbeit ist, wenn deren wesentliche künstlerische Teile von dem Lizenzmaterial abgeleitet sind.

Rechtsrückruf beim Missbrauch etwa durch Social-Media-Plattformen
Wenn im Rahmen der Rechte und Einschränkungen Lizenzmaterial auf Social-Media-Plattformen oder sonstigen Websites Dritter reproduziert wird, werden derartige Rechte automatisch widerrufen, wenn das Lizenzmaterial durch die Plattform oder Website auf eine Weise genutzt wird, die den Bedingungen der vorliegenden Vereinbarung zuwiderläuft, und verpflichtet sich der Lizenznehmer, in einem solchen Fall auf Aufforderung sämtliches Lizenzmaterial von den entsprechenden Plattformen oder Websites zu entfernen.

Einhaltung des Pressecodex
Der Lizenznehmer ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressecodex) verpflichtet. Er trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige, sittenwidrige und sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernimmt die Zeller Land Tourismus GmbH keine Haftung. Gleiches gilt für eine herabwürdigende Darstellung von abgebildeten Personen auf den überlassenen Bildern. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Nutzer etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Darüber hinaus ist der Lizenznehmer in solchen Fällen verpflichtet, die Zeller Land Tourismus GmbH von etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen und die angemessenen Kosten einer etwaigen Rechtsverteidigung zu ersetzen. Die Verwendung des Bildmaterials für sittenwidrige, gewaltverherrlichende, pornografische oder anderweitig verfassungswidrige Einsätze wird ausdrücklich untersagt.

Kontakt:
Zeller Land Tourismus GmbH

Balduinstraße 44
56856 Zell (Mosel)
Tel. +49 6542 9622-0
info@zellerland.de

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