Barrierefreiheit 

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Ferienregion Zeller Land ist bemüht, ihre Website im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Rheinland-Pfalz (BITV-RP) und dem Landesgesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (LGGBehM) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zellerland.de im aktuellen Layout.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen der BITV-RP

Diese Website ist unter anderem wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen größtenteils barrierefrei
(Lighthouse Accessibility Score ≧ 90):
 

  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der BITV-RP erfüllen.
  • Links haben keinen leicht erkennbaren Namen 
  •  Berührungszielbereiche haben eine unzureichende Größe oder einen unzureichenden Abstand, Überschriftenelemente sind nicht in einer fortlaufenden absteigenden Reihenfolge angeordnet
  • Nicht alle Inhalte und Funktionen sind uneingeschränkt mittels Tastaturnutzung ansteuer- beziehungsweise bedienbar.
  • Es liegen vereinzelt keine ARIA-Auszeichnungen vor, sodass Informationen, Strukturen und Beziehungen nicht programmatisch erfasst werden können.
  • Texte sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar.

Die Zeller Land Tourismus GmbH ist bemüht, diese Mängel schnellstmöglich zu beseitigen, um ein hohes Maß an Barrierefreiheit zu erreichen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung in Form von Google Lighthouse Accessibility- und WCAG 2.2Tests ausgeführt am 23.05.2025.
 

Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von www.zellerland.de auffallen, können Sie uns jederzeit kontaktieren.
E-Mail: info@zellerland.de 

Zeller Land Tourismus GmbH
Geschäftsführung: Anna-Lena Struch
Balduinstraße 44
56856 Zell (Mosel) 

Tel.: 06542 9622-0

Durchsetzungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Anfrage an uns der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.zellerland.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an den Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen wenden:

Herr Matthias Rösch
Landesbeauftragter für die Belange behinderter Menschen
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie des Landes Rheinland-Pfalz
Bauhofstraße 9
55116 Mainz
Tel.: 06131 16 5342
Fax: 06131 16 17 5342
durchsetzungsstelle@msagd.rlp.de 
www.lb.rlp.de

Barrierefreiheitserklärung

Angaben gemäß Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)

Erklärung zur Barrierefreiheit
Die feratel media technologies AG ist bemüht, das TOSC5-Website-Widget im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates vom vom 28. Juni 2025 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für das auf dieser Website integrierte TOSC5-Website-Widget (Buchungs- und Informations-Widget). 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Das TOSC5-Website-Widgets ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit dem BaFG

  • C.9.1.1.1 - Für einige nicht-textliche Inhalte, die Ihnen präsentiert werden, gibt es keine gleichwertige textliche Alternative, die denselben Zweck erfüllt;
  • C.9.1.3.1 - In einigen Fällen können Informationen, Strukturen oder Zusammenhänge, die durch die Darstellung von Seiten vermittelt werden, nicht programmatisch bestimmt werden (oder sind nicht über Text verfügbar);
  • C.9.1.3.2 - In einigen Fällen, in denen die Reihenfolge, in der der Inhalt präsentiert wird, seine Bedeutung beeinflusst, erfolgt dies nur visuell und nicht strukturell;
  • C.9.1.4.3 - Die visuelle Darstellung von Text und Bildern, die Text enthalten, weist nicht immer das erforderliche Mindestkontrastverhältnis auf, abgesehen von den in den Vorschriften vorgesehenen Ausnahmen (z. B. bei Logos);
  • C.9.1.4.10 - Inhalte, die keine zweidimensionale Darstellung erfordern (z. B. Datentabellen oder Karten), werden bei einer Größenänderung nicht neu angeordnet;
  • C.9.2.1.1 - Einige Features können nicht über die Tastatur (oder eine ähnliche Eingabeschnittstelle) aktiviert werden;
  • C.9.2.2.2 - Einige Animationen, blinkende, gleitende oder sich selbst aktualisierende Informationen werden automatisch gestartet, haben eine Dauer von mehr als fünf Sekunden oder werden parallel zu anderen Inhalten präsentiert, es gibt keine Mechanismen, um sie zu stoppen oder zu verbergen;
  • C.9.2.4.3 - Auf einigen Webseiten, die sequentiell durchlaufen werden können und auf denen die Navigationsreihenfolge die Bedeutung und Funktionsweise beeinflusst, erhalten einige Objekte, die den Fokus erhalten können, diesen nicht in einer Reihenfolge, der ihre Bedeutung und Funktionsweise bewahrt;
  • C.9.2.4.6 - Header und/oder Label verdeutlichen den Inhalt oder die Funktionalität nicht ausreichend;
  • C.9.3.3.2 - In einigen Fällen werden keine Label oder Anweisungen bereitgestellt, wenn der Inhalt Eingaben durch den Benutzer erfordert;
  • C.9.4.1.2 - In einigen Fällen sind die Komponenten der Benutzeroberfläche (einschließlich: Elemente eines Formulars, Links und skripterzeugte Komponenten...), der Name, die Rolle, der Status, die Eigenschaften und die Werte nicht korrekt oder nicht gesetzt oder der Benutzer und seine assistiven Technologien werden nicht benachrichtigt, wenn sich diese ändern;
  • C.9.4.1.3 - In einigen Fällen werden Statusmeldungen dem Benutzer nicht so präsentiert, dass assistive Technologien sie interpretieren können, ohne den Fokus zu verlagern;

b) Unverhältnismäßige Belastung  
Die im TOSC5-Website-Widget enthaltenen PDF barrierefrei umzusetzen sowie die Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit in leichter Sprache stellt aktuell eine unverhältnismäßige Belastung dar. Sie bilden daher eine Ausnahme.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Eine Fassung in Gebärdensprache ist nicht zwingend erforderlich.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 erstellt.
Die Bewertung der Vereinbarkeit des TOSC5-Website-Widgets mit dem BaFG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2019/882 erfolgte in Form einer Überprüfung nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2025. 
Diese Erklärung wurde am 3.6.2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services über das TOSC5-Website-Widgets werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unseres TOSC5-Website-Widgets hindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Bitte senden Sie uns sämtliche Mitteilungen und Anregungen an info@zellerland.de. Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt:
●    E-Mail: info@zellerland.de
●    Telefonnummer: +49 6542 9622-0
Wir prüfen Ihre Anfrage und melden uns innerhalb von 7 Tagen bei Ihnen.

Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an das Sozialministeriumservice der Landesstelle Oberösterreich wenden.

Kontakt:
●    Gruberstraße 63, 4021 Linz
●    Tel: 0732/7604-0
●    Fax: 0732/7604-4400
●    E-Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at
Die Beschwerden werden von dem Sozialministeriumservice dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Barrierefreiheitsgesetz, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat das Sozialministeriumservice dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

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