Folgende Angebote können genutzt werden:
Gastronomie (Lieferung und Abholung von Essen für den Verzehr zu Hause)
Freizeiteinrichtungen außen:
- Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten dürfen ihre Außenbereiche wieder öffnen. Innenbereiche bleiben geschlossen. Hier müssen Tickets im Voraus gebucht werden.
Freizeit:
- Angeln gestattet, es gilt das Abstandsgebot
Folgende Angebote können nicht genutzt werden:
Übernachtungsbetriebe:
- Campingplätze/ Reisemobilplätze/ Wohnmobilstellplätze
- Hotels/ Hotels garnis/ Pensionen/ Gasthöfe/ Gästehäuser/ Jugendherbergen
- Ferienhäuser/ Ferienwohnungen/ Privatquartiere
Sie können bei Bedarf ausschließlich für den nicht touristischen Reiseverkehr unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen öffnen.
Gastronomie (Einkehr innen- und außen)
Freizeiteinrichtungen Innen:
- Museen
- Ausstellungen
- Galerien
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich Körperpflege (Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massage, Tatoostudios oder Solarien)
- Kultureinrichtungen der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz
- Kinos
- Theater/ Konzerthäuser/ Opern/ Kleinkunstbühnen
- Spielbanken/ Spielhallen
- Hallenbäder/ Saunen/ Wellnesseinrichtungen
Freizeiteinrichtungen Außen:
- Freibäder
- Tagesausflugsschifffahrt
- Bau- und Kulturdenkmälern
- Gedenkstätten
- Freizeitparks